Barrierefreiheit ≠ Overlay: Datenschutz, Daten und Drittanbieter-Ebenen
Ein Drittanbieterdienst ist nicht nur eine Entscheidung über Barrierefreiheit, sondern kann auch Daten betreffen. Ein Overlay kann externen Code laden, Präferenzen speichern oder entfernte Dienste kontaktieren. Produkte unterscheiden sich; deshalb muss die konkrete Implementierung geprüft werden.
Barrierefreiheit und Datenschutz müssen zusammenpassen
Barrierefreiheit sollte Nutzer nicht unnötig zum Verzicht auf Privatsphäre zwingen.
Nicht alle Overlays erfassen dieselben Daten
Nicht jedes Overlay verfolgt Nutzer. Produkt und tatsächliche Konfiguration müssen geprüft werden.
IP-Adresse oder Kennung können personenbezogene Daten sein
Die Europäische Kommission nennt IP-Adressen und Cookie-IDs als Beispiele personenbezogener Daten; auch pseudonymisierte Daten können personenbezogen bleiben.
Auch das Speichern einer Präferenz verarbeitet Informationen
Das Speichern einer Präferenz kann lokale oder serverseitige Speicherung bedeuten. Zweck, Dauer, Zugriff und Verknüpfung müssen bekannt sein.
Cookies: Der Zweck ist entscheidend
Der EDPB erklärt, dass Cookies grundsätzlich Information und Einwilligung erfordern; technisch notwendige Cookies sind ausgenommen. Zweck und Notwendigkeit zählen.
Ein Drittanbieter wirft Fragen auf
Bei externen Anbietern sollten Anfragen, Empfängerdomains, Protokolle, Aufbewahrung, Verträge und relevante internationale Übermittlungen bekannt sein.
Barrierefreiheitspräferenzen erfordern Sorgfalt
Eine Präferenz kann ein Nutzungsbedürfnis anzeigen, beweist aber nicht automatisch eine Behinderung oder besondere Datenkategorie.
Datenschutz durch Technikgestaltung gilt auch hier
Eine verantwortliche Lösung minimiert Daten, unnötige dauerhafte Kennungen, Aufbewahrung und Dritte und informiert transparent.
Und Blind Reader?
Blind Reader sollte nicht als Overlay dargestellt werden, das Websites zertifiziert oder repariert, sondern als assistive Technologie für Nutzer. Datenverarbeitung muss transparent sein.
Barrierefreiheit ≠ Overlay
Eine Drittanbieter-Ebene macht eine Website nicht automatisch barrierefrei und hebt Datenschutzfragen nicht auf.
Fuentes / Sources
European Commission / European Data Protection Board
European Commission — Application of the GDPR
European Commission — Data protection explained
Accesibilidad ≠ Overlay · 08
