Barrierefreiheit ≠ Overlay: Ein Barrierefreiheitsmenü macht eine Website nicht barrierefrei
Eine Website wird nicht barrierefrei, nur weil sie ein Barrierefreiheits-Symbol hat. Zusätzliche Funktionen können helfen, ersetzen aber keine barrierefreie Umsetzung.
Der sichtbare Button ist nicht die Barrierefreiheit
WCAG betrifft Inhalt und Funktion; ein Menü beweist keine Barrierefreiheit.
Text vergrößern ersetzt keinen Zoom
W3C verlangt Textvergrößerung bis 200% ohne Verlust; ein A+-Button ersetzt keinen korrekten Browser-Zoom.
Farben ändern ersetzt keinen ausreichenden Kontrast
WCAG verlangt ausreichenden Standardkontrast; Hochkontrast ist nur eine Ergänzung.
Text-to-Speech ist kein Screenreader
W3C unterscheidet Text-to-Speech von Screenreadern, die Semantik für Struktur, Zustände, Bedienelemente und Navigation nutzen.
Was ein Menü nicht repariert
Überschriften, Labels, zugängliche Namen, Fokus und Struktur werden nicht durch eine schwebende Leiste repariert.
Und Blind Reader?
Blind Reader sollte als assistive Technologie erklärt werden, nicht als WCAG-Zertifizierung oder automatische Reparatur. Die Website bleibt selbst verantwortlich.
