Barrierefreiheit ≠ Overlay: FTC sanktioniert irreführende accessiBe-Aussagen zur WCAG-Konformität
September 2026 · 8 Min. Lesezeit
Im April 2025 genehmigte die US Federal Trade Commission eine endgültige Anordnung gegen accessiBe. Das Unternehmen muss 1 Million US-Dollar zahlen und darf ohne entsprechende Nachweise nicht behaupten, seine automatisierten Produkte könnten jede Website WCAG-konform machen oder die Konformität dauerhaft gewährleisten.
Vom Werbeversprechen zur Regulierung
Die FTC kündigte die Beschwerde im Januar 2025 an; die endgültige Anordnung folgte am 22. April. Laut FTC vermarktete accessiBe accessWidget als KI-Werkzeug, das jede Website WCAG-konform machen könne. Die Beschwerde führte aus, dass nicht alle Kundenwebsites konform wurden und die Aussagen falsch, irreführend oder unbelegt seien.
Was die endgültige Anordnung verlangt
Sie verbietet nicht jede Automatisierung. Sie untersagt universelle oder dauerhafte Konformitätsversprechen ohne ausreichende Belege und verlangt eine Zahlung von 1 Million US-Dollar, die für Erstattungen verwendet werden kann.
Entscheidend sind Nachweise
„Script installieren und WCAG erfüllen“ ist nicht allein deshalb eine technische Tatsache, weil es in Werbung steht. Konformität beruht auf überprüfbaren Kriterien für Seiten, Komponenten, Inhalte und Interaktionen. Websites verändern sich zudem laufend.
Es ging nicht nur um WCAG
Die FTC beanstandete auch Artikel und Bewertungen, die unabhängig wirkten, obwohl wesentliche Beziehungen zum Unternehmen nicht angemessen offengelegt worden seien. Die Anordnung beschränkt auch solche irreführenden Darstellungen.
Was die FTC nicht gesagt hat
Die FTC hat weder alle Accessibility-Overlays verboten noch jeden KI-Einsatz für Barrierefreiheit als irreführend eingestuft. Gegenstand waren konkrete Konformitätsaussagen, die laut Beschwerde nicht durch die tatsächliche Leistung gestützt waren.
Was Unternehmen fragen sollten
Welche Kriterien werden abgedeckt? Wie wurde getestet? Was kann die Automatisierung nicht lösen? Wie funktioniert sie mit Tastatur und Screenreader? Was geschieht bei Änderungen der Website? Welche Belege stützen Konformitätsversprechen?
